Hausverwaltung
Vertrauen Sie unserer jahrelangen Erfahrung

Ein kleiner Auszug unserer Liegenschaften, die wir verwalten:

Landkreis Altötting

WEG - Huberhof

WEG - Sonnenpark


WEG - Sternpark

Landkreis Mühldorf

WEG - Sepp-Giggenbach-Str. BA1

WEG - Sepp-Giggenbach-Str. BA2





WEG - Talblick

Landkreis Landshut

WEG - Niederaichbach

Auf was ist bei der Auswahl der Hausverwaltung zu achten?

Eine einfache Beschreibung der Merkmale die bei der Auswahl eines Hausverwalters zu beachten sind.

Firma

Bei den professionellen Verwaltern ist die Rechtsform in der Regel die GmbH, KG oder AG. Kleinere Verwalter beginnen oft als Personenfirma. Die Anfrage bei einer Wirtschaftsauskunftei ist heute Standard bei einer Verwalterauswahl. Vom Verwalter sollten vorab mindestens folgende Unterlagen verlangt werden: - polizeiliches Führungszeugnis - steuerliche Unbedenklichkeitsbescheinigung - Nachweis einer Vermögensschadenhaftpflichtversicherung über mindestens 100.000 Euro.

 

Büro

Ein Büro in der Nähe des Verwaltungsobjektes ist vorteilhaft. Bei gut organisierten Verwaltern oder hauptberuflichem Hausmeister ist eine Wegstrecke bis zu einer Autostunde nicht nachteilig. Die Bürozeiten sollen die Bedürfnisse von Eigentümern und Mietern berücksichtigen. Ein verlängerter Bürotag pro Woche ist Standard. Eine Notrufbereitschaft, die heute oft über Handy realisiert ist, ist empfehlenswert.

 

Ausbildung

Der Beruf des Kaufmanns der Grundstücks- und Wohnungswirtschaft ist eine gute Grundlage der Tätigkeit. Er muß in der Regel durch spezielle Fortbildungen ergänzt sein. Da die Fortbildungen in der Regel mit Zertifikaten versehen sind, kann vom Verwalter die Vorlage solcher Bescheinigungen erwartet werden.

 

Verband

Da die Berufsverbände den Ausschluß vom Mitgliedern mit nicht tragbarem Verhalten vornehmen, ist eine Verbandsmitgliedschaft ein positives Merkmal.

 

Referenzen

Es sollten vom Verwalter mindestens 3 Verwaltungsbeiräte verschiedener Objekte als Referenzen verlangt werden.

 

Verwaltervertrag

Verwalterverträge können grundsätzlich frei ausgehandelt werden. Vorteilhaft ist der Verwaltervertrag des Dachverbandes Deutscher Immobilienverwalter e.V., welcher über http://www.immobilienverwalter.de beziehbar ist. Dieser unterscheidet deutlich zwischen den Grundleistungen des Verwalter und den (kostenpflichtigen) Zusatzleistungen.

 

Zusammenfassung

Für die Auswahl des Verwalters müssen sich die Eigentümer im Vorfeld der Wahl ausreichend Zeit nehmen. Die Kurzvorstellung eines Verwalters von 10 Minuten bei einer Eigentümerversammlung sollte nicht das alleinige Kriterium für die Wahl eines Verwalters sein. Eine ausführliche Checkliste mit Bewertungskriterien ist unter http://www.verwaltersuche.de/checkliste.htm zu finden.

powered by DDIV - Dachverband Deutscher Immobilienverwalter e.V.

 

© Immobilien Scout GmbH
nach oben